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Absturzsicherungsprüfung

Warum wir für Sie Ihre PSA gegen Absturz prüfen?

Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig geprüft werden. Laut BGR 198 muss sie mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen geprüft werden. Bei Bedarf, je nach Beanspruchung und Einsatz auch öfters. Zudem sollte vor jedem Einsatz eine kurze Sichtprüfung erfolgen.

Wie können wir Sie hier unterstützen?

Wir prüfen für Sie!

Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz können Sie bei uns prüfen lassen – dies gilt für fast alle Fabrikate. Je nach Absprache ist auch eine Prüfung bei Ihnen vor Ort möglich.
Keine Regel ohne Ausnahme: Manche Geräte müssen beim Hersteller direkt geprüft werden. Der Vor-Ort-Service ist hier leider nicht möglich.

 

Dazu zählen:

  • Höhensicherungsgeräte
  • Abseilgeräte
  • Rettungsgeräte 

 

Wie wir Sie bei der Prüfung unterstützen können:

  • Mit unseren qualifizierten Fachberatern im persönlichen Gespräch – vereinbaren Sie einfach einen individuellen Beratungstermin
  • Durch Abgabe Ihrer Schutzausrüstung in einem unserer Fachmärkte
  • Durch Einsendung per Post

Sie brauchen noch eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz?

Gar kein Problem. Wir führen ein umfassendes Sortiment im Bereich Arbeitssicherheit. Unsere geschulten Fachberater helfen Ihnen gerne dabei, die passende Schutzausrüstung gegen Absturz für Ihren Anwendungsbedarf zusammenzustellen.

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Weitere Informationen

Cover-Bild Das Sortiment

 Gültig bis 30.06.2025

Kapitel "Absturzsicherung"

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PSA-Fachberater

Ihre Persönliche-Schutz-Ausrüstung nach Rechtsvorschriften

Wofür brauchen Sie eine persönliche Schutzausrüstung?

Neben der Gefahrenvermeidung und Schulung der Mitarbeiter zählt vor allem die persönliche-Schutz-Ausrüstung zu den wichtigsten Bereichen des Arbeitsschutzes. Die Persönliche-Schutz-Ausrüstung muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten und die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können.

Unser PSA-Fachberater steht Ihnen hier beratend zur Seite!
Unsere Fachberater sind speziell geschult und können Ihnen bei allen rechtlichen Anforderungen beratend zur Seite stehen.
 

Dazu zählen:

  • Innverkehrbringen der PSA
  • Gebrauch von PSA

Durch stetige Weiterbildungen können die PSA-Fachberater von Zweygart Ihnen zu allen Änderungen in Gesetzten, Verordnungen und Normen weiterhelfen.

Kompetente Beratung von Kopf bis Fuß:
Die persönliche Schutzausrüstung ist vielseitig und individuell, umfasst aber alle Produkte von Kopf bis Fuß. 

Gemeinsam lösen wir die speziellen Anforderungen in allen verarbeitenden Gewerken sowie in der Industrie. Sie erhalten eine individuelle Beratung, abgestimmt auf den Einsatz und den Anforderungen in Ihrem Betrieb.

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Wir helfen Ihnen bei Ihrer Absturzsicherungsprüfung weiter und beraten Sie gerne!

Telefon: +49 (0) 176 12761755

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